Ein Treppenfundament muss her

Hat bei einem Doppelhaus nur eine Seite einen Keller, muss ein Treppenfundament her, damit das Haus ohne Keller nicht absinkt.

Keller sind eine tolle Sache. Da passt ganz viel rein, von Technik bis Stauraum. Aber sie kosten auch Geld – rund 60.000 – 80.000 Euro – weswegen viele nicht mit Keller bauen. Die Vor- und Nachteile kann jede*r für sich selbst abwägen – sofern er ein frei stehendes Haus baut. Spannender wird es da schon, wenn man ein Doppelhaus oder Reihenhaus baut und die eine Partei mit, die andere aber ohne Keller bauen will.


Die entscheidende Frage, die sich da erstmal stellt: Geht das überhaupt? Oder fällt ein Haus nachher um oder wird zum Schiefen Turm von Pisa? In Internetforen liest man dazu immer sehr gemischte Meinungen von selbsternannten Experten. Die einen wollen darüber nicht mal diskutieren, denn wer ohne Keller baut ist blöd , also stell dich bitte mal nicht an und bau‘ einfach den Keller!einself! Die anderen sehen die Häuser umkippen.

Und dann gibt es noch ein paar Antworten, die sagen: Klar geht das. Aber es kostet etwas. Und genau das ist richtig.

Wie wir zum Treppenfundament kamen

Als wir unsere zukünftigen Nachbarn unseres Doppelhauses beim Notar im Mai 2020 treffen, tauschen wir uns auch über die jeweiligen Planungen aus. Es stellt sich heraus: Die eine Hälfte des Doppelhauses ist mit Keller geplant, die andere ohne.

Schon am nächsten Tag fand unser erstes Gespräch mit dem Architekten statt. Der bestätigte uns, dass so eine Planung kein Problem bei der Umsetzung sei – das ist eine gute Nachricht!

Beide Seiten hatten also ihre jeweilige Planung (die einen eben mit Keller, die anderen (wir) ohne Keller) mit BauFormArt besprochen und die passenden Angebote dafür vorliegen und unterzeichnet. Der Architekt gibt ebenfalls grünes Licht dafür – dem Vorhaben steht nichts im Wege.

Mehrkosten durch Treppenfundament

Trotzdem fragte ich bei BauFormArt einfach nach, eigentlich nur um sicher zu sein. Wie sich herausstellte, keine schlechte Entscheidung.

Denn um das Vorhaben umzusetzen braucht es ein Treppenfundament, das Kosten zwischen 10.000 und 15.000 € verursachen kann. Leider wurde dies in der Planung seitens BauFormArt versäumt zu berücksichtigen und jetzt stand durch meinen Vorstoß die Frage im Raum, wie mit den Kosten umzugehen ist.

Wir haben uns in der Frage auch von einem Fachanwalt beraten lassen und kamen zu dem Ergebnis, dass das Fundament Teil des Bauvertrags und der Bauträger-Inklusivleistung ist, die Bauherren also keine Mehrkosten zu tragen hätten. Trotzdem haben wir vorgeschlagen, dass sich alle Parteien an den Kosten beteiligen.

Einigung mit kleinem Nachgeschmack

Und so haben wir uns dann auch alle geeinigt – alles gut also. Wir wollten auch ein gutes Verhältnis zum Bauträger wahren und da schien es uns angebracht, uns an der Sache zu beteiligen.

Trotzdem bleibt ein kleiner Nachgeschmack. Eine Entschuldigung für die Fehlplanung wäre schön gewesen und ein Dank für das Entgegenkommen genauso. Insgesamt hätte Offenheit der Situation gutgetan, denn Fehler können einfach passieren.

Das ist in der Detailnote ein bisschen Schade, aber das Wichtige ist, dass am Ende stand eine für alle Parteien annehmbare Lösung stand.

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