Bauantrag in Meerbusch – so lange dauert es bis zur Baugenehmigung

Wie lange dauert es in Meerbusch bis man auf seinen Bauantrag auch die Baugenehmigung erhält? Hier lest ihr unsere Erfahrungen.

Ohne Baugenehmigung geht natürlich nichts. Wir haben für unseren Hausbau mit dem Krefelder Bauträger BauFormArt den Bauantrag in Meerbusch gestellt – und fast 6 Monate auf die Baugenehmigung gewartet.


Bauantrag Meerbusch
Einwurf des Bauantrages bei der Stadt Meerbusch

Im Vorfeld haben wir sehr unterschiedliche Dinge über die Bearbeitungszeit des Bauamtes der Stadt Meerbusch gehört. Der Architekt meinte, Meerbusch wäre eher langsam – mit bis zu 12 Wochen sollte man für die Baugenehmigung rechnen. Der Makler hatte die Erfahrung, dass die Baugenehmigung innerhalb von 8 Wochen erteilt wird.

Für uns wäre es natürlich am besten gewesen, wenn die Baugenehmigung so schnell wie möglich erteilt worden wäre. Denn die Bauzeitgarantie von BauFormArt beginnt erst 6 Wochen nach Erteilung der Baugenehmigung – das wird bei allen Hausbauanbietern so sein.

Dauer der Genehmigung des Bauantrags in Meerbusch

  • Wie lange dauert es nun also wirklich, bis man die Baugenehmigung in Meerbusch erhält? Am 3.7.2020, einem Freitag, erreichte uns der fertige Bauantrag von unserem Architekten. Wir haben ihn geprüft und nach kurzer Rückfrage zu einem Punkt auch unterschrieben.
  • Am Montag, den 6.7.2020 haben wir ihn persönlich bei der Stadt Meerbusch in den Briefkasten geworfen. Wir wollten, dass es so schnell wie möglich geht und sicher sein, dass der Bauantrag auch wirklich das Bauamt erreicht.
  • Datiert auf den 15.07.2020, also 9 Tage später, erreichte uns schriftlich eine Eingangsbestätigung der Stadt Meerbusch. Hier wird der Ansprechpartner genannt und ein Aktenzeichen, das wir bei entsprechender Korrespondenz immer angeben sollen.
  • Am 24.07. kam der Hinweis, dass wir (bzw. der Architekt) noch den Antrag für die „baurechtliche Genehmigung zur Grundwasserentwässerung in Meerbusch“ stellen muss.
  • Seit dem 14.09. versuchen wir unseren zuständigen Sachbearbeiter zu erreichen, um einen Sachstand zum Verfahren zu bekommen. Unter seiner direkten Durchwahl geht niemand ran. Wir haben es über die Zentrale des Rathauses probiert und in seinem Sekretariat – dort wurden bisher dreimal unsere Rückruf-Bitten aufgenommen und ihm auf den Tisch gelegt. Bisher ohne jede Reaktion. Von Dienstleistern aus dem Baugewerbe wissen wir bereits, dass unser Sachbearbeiter berüchtigt ist und wohl gar nicht mit der Außenwelt kommuniziert. Ein echter Glücksgriff also!
  • Am 28.9. zünden wir dann die nächste Stufe: Wir suchen uns auf der Seite der Stadt Meerbusch die Vorgesetzte im Bauamt heraus und rufen dort an. Innerhalb von einer Stunde kommt der Rückruf von unserem Sachbearbeiter. Der Stand: Die interne Beteiligung ist noch nicht abgeschlossen, am 19.10. tagt erst noch ein Arbeitskreis. Das ist üblich bei Bauanträgen in Gebieten ohne Bebauungsplan. Danach kann dann die Genehmigung erteilt werden, noch im Oktober. Pi mal Daumen wären das dann 16 Wochen. Das sind mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Maximalzeit von 3 Monaten – wäre aber noch ok für uns.
  • Am 19.10. tagte also der Arbeitskreis. Der Gang zum Briefkasten wird in dieser Woche und der folgenden nervenaufreibend. Aber es findet sich darin: nichts.
  • Am 2.11. versuche ich es wieder beim Sachbearbeiter – ohne Erfolg jemanden zu erreichen. Also versuche ich es bei der Vorgesetzten und habe Glück. Innerhalb von 45 Minuten ruft mich der Sachbearbeiter zurück und erklärt die Situation: Natürlich hatte der Arbeitskreis noch etwas. Das Haus muss 2 Meter nach vorne gesetzt werden. Keine große Sache – dafür muss nur der Lageplan überarbeitet werden. Man entschuldigt sich und stellt uns nach Aktualisierung der Unterlagen eine kurzfristige Bearbeitung in Aussicht.
  • Wir kümmern uns in der Folge mit dem Bauträger und dem Architekten um eine kurzfristige Anpassung der Pläne. Am 17.11. gehen die Aktualisierungen im Bauamt ein.
  • Am 25.11. werde ich per E-Mail informiert, dass alle Unterlagen da sind und man den Bauantrag „schnellstmöglich“ bearbeiten werde. Dies sei aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens noch nicht möglich gewesen.
  • Es ist der 18.12. und das Jahr neigt sich dem Ende zu. Ich telefoniere nochmal mit der Vorgesetzten und tatsächlich wird mir die Baugenehmigung noch für diesen Tag zugesagt. Am Abend findet sie tatsächlich den Weg per E-Mail zu uns. Habemus Baugenehmigung!
  • Es dauert dann noch bis zum 28.12. bis die Baugenehmigung inklusive Gebührenbescheid auch im Briefkasten landet.

Das Resultat: Knapp 5 1/2 Monate dauert es in Meerbusch bis man die Baugenehmigung erhält. Oder ganz genau: 175 Tage (25 Wochen). Das ist weit entfernt von dem geltenden Maximalwert von 3 Monaten – offensichtlich fühlen sich auch Behörden daran nicht gebunden. Schon die Beteiligung des Ausschusses erfolgte erst nach Ablauf der 3 Monate. Das ist alles ärgerlich, kostet viel Zeit und auch Geld. Aber am Ende siegt natürlich die Erleichterung.

Baugenehmigung Dauer – wie lange darf es dauern?

Aber wie lange kann und darf man eigentlich auf eine Baugenehmigung warten? Eine einheitliche Regelung gibt es nicht, denn es ist Sache der Bundesländer. Während Baden-Württemberg oder Niedersachsen nach Landesbauordnung innerhalb von vier Wochen Vorbehalte gegen den Bauantrag vorgebracht werden müssen und nach 2 Monaten in Ba-Wü über den Bauantrag final entschieden sein muss, fehlt in Nordrhein-Westfalen eine entsprechende Regelung.

§ 75 Verwaltungsgerichtsordnung

Hier greift dann die bundesweite Regelung § 75 VwGO: Demnach muss innerhalb von 3 Monaten über einen Antrag entschieden werden. Es sei denn, dagegen sprechen sachliche Gründe, wie z.B. eine neue gesetzliche Regelung. Das muss die Stadt oder Gemeinde dann angeben.

Und, wenn nichts kommt? Die Untätigkeitsklage

Wenn gar nichts kommt, kann man nach den drei Monaten vor dem zuständigen Verwaltungsgericht mit einer sogenannten „Untätigkeitsklage“ die Entscheidung über den Bauantrag erzwingen. Soweit sind wir noch nicht – zum Glück. Man sollte auch vorher einmal zart und freundlich an die Frist von drei Monaten erinnern. Und wenn auch darauf keine Rückmeldung kommt, die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage in den Raum stellen, bevor man zum Äußersten greift.

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